Kanzlei
Arbeitsablauf

Arbeitsablauf

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung, können Sie den Rechtsanwalt zunächst unverbindlich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und Ihr Anliegen schildern. Der Rechtsanwalt prüft, ob er der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist, und vereinbart gegebenenfalls einen Termin für eine Erstberatung.

Die Auftragserteilung erfolgt grundsätzlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in der Kanzlei. Aus datenschutzrechtlichen und Sicherheitsgründen empfehlen wir unseren Mandanten, Beratungs- und Mandantengespräche nach Möglichkeit in unseren Kanzleiräumen zu führen. Die Kommunikation per E-Mail, Internet oder Telefon kann Sicherheitsrisiken bergen. Insbesondere bei unverschlüsselten E-Mails besteht die Gefahr, dass Nachrichten von unbefugten Dritten abgefangen und gelesen werden.

Erstberatung

Die Erstberatung ist ein Informationsgespräch, das in der Regel in den Kanzleiräumen stattfindet. Auf Wunsch kann die Erstberatung auch online durchgeführt werden. Sie umfasst insbesondere die Analyse des geschilderten Sachverhalts sowie eine erste rechtliche Einschätzung der Angelegenheit. Die Erstellung von Schriftsätzen oder die Korrespondenz mit der Gegenseite sind grundsätzlich nicht Gegenstand der Erstberatung. Im Rahmen des Beratungsgesprächs werden die möglichen Handlungsalternativen, deren Chancen und Risiken sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten erläutert. Darüber hinaus prüft der Rechtsanwalt, ob eilbedürftige Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Im Anschluss entscheidet der Mandant, ob der Rechtsanwalt außergerichtlich oder gerichtlich tätig werden soll.

Beratungsmandat

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird ein konkreter rechtlicher Sachverhalt umfassend geprüft und bewertet. Die Beratung umfasst insbesondere:

  • AGB-Gestaltung
  • Ausarbeitung eines Gutachtens
  • Ermittlung von Fristen
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • Prüfung und Beurteilung der Rechtslage sowie Aufzeigen möglicher Handlungsalternativen
  • Vertragsauslegung

Nach sorgfältiger Prüfung der vorgelegten Unterlagen und des geschilderten Sachverhalts entwickelt der Rechtsanwalt ein individuelles Lösungskonzept beziehungsweise beurteilt, ob und in welcher Weise die Angelegenheit weiterverfolgt werden sollte. Das Ergebnis der Prüfung wird mit dem Mandanten ausführlich besprochen und das weitere Vorgehen gemeinsam abgestimmt. Entscheidet sich der Mandant gegen weitere Maßnahmen, ist das Mandat mit der Beratung abgeschlossen.

Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung geht über eine reine Rechtsberatung hinaus. Sie ist erforderlich, wenn die Interessen des Mandanten gegenüber Dritten aktiv wahrgenommen und durchgesetzt werden müssen. Ziel ist es, eine möglichst schnelle und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erreichen und eine gerichtliche Auseinandersetzung nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Rechtsanwalt übernimmt hierbei die gesamte Korrespondenz mit der Gegenseite und veranlasst alle erforderlichen Maßnahmen.

Die außergerichtliche Vertretung umfasst insbesondere:

  • Anlage der Handakte
  • Aushandlung von Verträgen und außergerichtlichen Vergleichen
  • Durchsetzung von Forderungen
  • Einsichtnahme in Ermittlungsakten
  • Einholung von Registerauskünften
  • Erstellung von Schriftsätzen
  • Erstellung von Urkunden
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten sowie Ausübung von Widerrufsrechten
  • Laufende Information des Mandanten über den Verfahrensstand
  • Einleitung und Durchführung von Mahnverfahren
  • Außergerichtliche Zahlungsaufforderungen
  • Mitwirkung bei der Vertragsgestaltung
  • Teilnahme an Besprechungen mit Mandanten und der Gegenseite
  • Vertretung gegenüber Behörden

Gerichtliche Vertretung

Führen außergerichtliche Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg, kann eine gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung der Rechte erforderlich werden. Die gerichtliche Vertretung umfasst insbesondere:

  • Anfertigung von Klageschriften
  • Erstellung von Klageerwiderungen
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren
  • Abschluss gerichtlicher Vergleiche
  • Teilnahme an Beweisaufnahmen
  • Einlegung von Einsprüchen gegen Versäumnisurteile
  • Vertretung in Zwangsvollstreckungsverfahren und Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Abschluss des Mandats und Vergütung

Nach Abschluss des Mandats erhält der Mandant eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung, in der sämtliche Gebühren und Auslagen detailliert aufgeführt sind.