Kanzlei
Online-Dienstleistungen

Online-Dienstleistungen

Die Beratungsgespräche und die Erteilung des Auftrags an den Rechtsanwalt erfolgen in der Regel im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, das im Anwaltsbüro stattfindet. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen ist es ratsam, die Beratungsgespräche ausschließlich in den Kanzleiräumen durchzuführen. Die Kommunikation via E-Mail oder per Telefon gilt als unsicher und die Vertraulichkeit ist nicht gewährleistet. Unbefugte können die übermittelten Informationen zur Kenntnis nehmen und manipulieren, ohne dass Absender und Empfänger der E-Mail dies bemerken.

Doch nicht jede Person ist immer in der Lage, ins Anwaltsbüro zu kommen. Hat die Person ihren Wohnsitz im Ausland oder kann sie aus Zeitgründen keinen Anwalt aufsuchen, so bleibt keine andere Wahl, als mit einem Anwalt über moderne Kommunikationsmittel zusammenzuarbeiten. Insbesondere in Zeiten des Coronavirus hat es sich gezeigt, wie hilfreich die Kommunikationsmittel sein können. In dieser Hinsicht haben der Anwalt und sein Mandant "mehr Glück" als der Arzt und seine Patienten. Denn die Leistungserbringung im juristischen Sektor setzt keine persönliche Anwesenheit des Mandanten voraus.

Der Ablauf von Online-Dienstleistungen unterscheidet sich kaum vom herkömmlichen Geschäftsgang. Im Rahmen der Online-Zusammenarbeit müssen jedoch einige Formalitäten und Sicherheitsaspekte beachtet werden.

Wie oben erwähnt, sind Online-Dienstleistungen nicht sicher. Aus diesem Grund bitten wir Sie, unbedingt den nachfolgenden öffentlichen PGP-Schlüssel zur Verschlüsselung von E-Mail-Nachrichten zu verwenden: Public_Key.asc. Der dazugehörige Fingerprint lautet: B458 9ECA 1B49 F6CE DA70 E234 26C5 E325 95BE F39F. Der OpenPGP-Standard ist der in der Praxis am häufigsten genutzte und auch der präferierte Weg zur verschlüsselten Datenübertragung via E-Mail. Zur Verschlüsselung mit OpenPGP benötigen Sie ein E-Mail-Programm (z.B. Thunderbird).

Da im Rahmen der Online-Zusammenarbeit ein Anwaltsvertrag ausschließlich über Kommunikationsmittel geschlossen wird, ist es erforderlich, dass der Mandant die Bestimmungen zum Verbraucherschutz zur Kenntnis nimmt. Hierzu muss er nur ein Formular ausfüllen.