Kanzlei
Beziehungen zwischen Anwalt und Mandant

Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant

Die Beziehungen zwischen einem Anwalt und dem Mandanten sind mit den Patient-Arzt-Beziehungen vergleichbar. Denn der Anwalt ist nichts anderes als ein "Arzt“, der sich mit der Vorbeugung, Diagnose und der Therapie von rechtlichen „Krankheiten“ beschäftigt.

Für den Eintritt des angestrebten Erfolgs ist die Zusammenarbeit zwischen dem Anwalt und dem Mandanten von grundsätzlicher Bedeutung. Im Rahmen der Bearbeitung des Mandats hat der Mandant dem Anwalt vollständige und korrekte Information über den Sachverhalt zu liefern. Der Anwalt muss seinerseits in der Lage sein, die Information richtig und rechtzeitig anzuwenden.

Das Zusammenspiel zwischen dem Anwalt und dem Mandanten lässt sich am Beispiel der Arzt-Patient-Beziehung verdeutlichen:

Rechtsberatung = fachärztliche Beratung

Die meisten Patienten nehmen regelmäßige Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten wahr oder lassen sich vom Arzt regelmäßig beraten. In anderen Fällen wird die ärztliche Beratung durchgeführt, um die Patienten auf medizinische Operationen vorzubereiten.

Die anwaltliche Rechtsberatung entspricht im Prinzip einer fachärztlichen Beratung oder einer Untersuchung. Im Gegensatz zu der planmäßigen ärztlichen Untersuchung erfolgt die Rechtsberatung in der Regel zu einem bestimmten Thema (z.B. vor dem Abschluss eines Vertrages, vor der Erhebung der Klage, vor der Gründung einer juristischen Person, Kauf und Verkauf von Immobilien).

Gerichtliche/außergerichtliche Vertretung = Behandlung/Operation

Nach der fachärztlichen Beratung unterzieht sich der Patient in der Regel einer erforderlichen medizinischen Behandlung oder es wird eine Operation durchgeführt. Im Extremfall ist die Operation sofort durchzuführen, um das Menschenleben zu retten.

Die außergerichtliche oder gerichtliche anwaltliche Vertretung einspricht einer medizinisch-chirurgischen Maßnahme. Sie erfolgt in der Regel nach dem Erstberatungsgespräch. In einigen Fällen muss auch der Anwalt sofort handeln, um den Eintritt nachteiliger Rechtsfolgen und den Verlust der Rechtspositionen zu verhindern. Es gibt viele Gründe, warum man einen Anwalt sofort einschalten soll. Die rechtzeitige Einschalung ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn dem Mandanten die Verjährung seiner Ansprüche droht. Die Nichtbeachtung der rechtlich relevanten Fristen führt immer zu ungewollten Rechtsfolgen.