Kanzlei
Beziehungen zwischen Anwalt und Mandant

Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant

Die Beziehung zwischen Anwalt und Mandant lässt sich in vielerlei Hinsicht mit der Beziehung zwischen Arzt und Patient vergleichen. Der Anwalt ist gewissermaßen ein „Arzt des Rechts“: Er befasst sich mit der Vorbeugung, der Diagnose und der Lösung rechtlicher Probleme.

Dieser Vergleich verdeutlicht die besondere Vertrauensbasis, die beide Beziehungen prägt. Sowohl der Anwalt als auch der Arzt begleiten ihre Mandanten bzw. Patienten bei wichtigen Entscheidungen und stehen ihnen mit fachlicher Kompetenz und persönlicher Beratung zur Seite.

  • Vertrauen: Sowohl Anwälte als auch Ärzte erhalten hochsensible und vertrauliche Informationen. Dieses gegenseitige Vertrauen bildet die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit.
  • Fachwissen: Beide Berufsgruppen verfügen über eine besondere fachliche Qualifikation, die Laien regelmäßig nicht besitzen. Mandanten und Patienten sind deshalb auf eine kompetente Beratung angewiesen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
  • Beratung: Anwälte und Ärzte analysieren die individuelle Situation ihrer Mandanten bzw. Patienten und entwickeln gemeinsam die bestmögliche Lösung.

Außergerichtliche Konfliktlösung

So wie ein Arzt versucht, eine Erkrankung möglichst früh zu erkennen und ohne Operation zu behandeln, versucht auch ein Anwalt, einen Rechtsstreit möglichst außergerichtlich beizulegen. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig zu erkennen, rechtlich zu bewerten und eine wirtschaftlich sowie sachlich sinnvolle Lösung zu finden, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Dies geschieht beispielsweise durch Verhandlungen, Mediation, Vertragsgestaltung oder rechtliche Beratung.

Gerichtliche Durchsetzung

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht mehr möglich, bleibt häufig nur die gerichtliche Durchsetzung der Rechte. Ähnlich wie eine Operation in der Medizin stellt ein Gerichtsverfahren regelmäßig das letzte Mittel dar. Dazu gehören insbesondere Klageverfahren, Strafverteidigung, Beweisaufnahmen sowie die Einlegung und Durchführung von Rechtsmitteln.