Kanzlei
Arbeitsablauf

Arbeitsablauf

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung, können Sie den Rechtsanwalt ganz unverbindlich per Telefon oder per e-Mail kontaktieren und Ihr Anliegen erläutern. Der Rechtsanwalt sagt Ihnen, ob er der richtige Ansprechpartner für Sie ist und vereinbart gegebenenfalls mit Ihnen einen Termin für die Erstberatung.

Die Auftragserteilung an den Rechtsanwalt erolgt im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in seiner Kanzlei. Aus datenschutzrechtlichen und Sicherheitsgründen empfehlen wir unseren Mandanten, die Beratungs- und Mandantengespräche in unseren Kanzleiräumen zu führen. Denn die Kommunikation via E-Mail, Internet und Telefon gilt als unsicher und die Vertraulichkeit ist nicht gewährleistet. Insbesondere bei unverschlüsselter Übermittlung von E-Mails besteht die Gefahr, dass die Nachrichten durch Dritte unbefugt abgefangen und gelesen werden.

Erstberatung

Die Erstberatung ist ein Informationsgespräch, das üblicherweise in den Kanzleiräumen stattfindet. Das Erstberatungsgespräch kann auch online geführt werden. Die Erstberatung umfasst nicht die Erstellung von Schreiben und Führung von Telefonaten mit der Gegenseite. In der Regel impliziert die Erstberatung die Analyse des Sachverhalts. Danach folgt die erste rechtliche Einschätzung der Angelegenheit. Im Rahmen der Erstberatung wird entschieden, ob die Angelegenheit weiter verfolgt werden soll oder nicht. Dem Mandanten werden die Alternativen aufgezeigt, die einzeln oder in Kombination zum Ziel führen könnten. Der Mandant wird über die Chancen und Risiken sowie über die entstehenden Kosten informiert. In der Regel stellt der Rechtsanwalt bereits im Rahmen der Erstberatung fest, ob eilbedürftige Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Nach der Erstberatung entscheidet der Mandant, ob der Rechtsanwalt gerichtlich oder außergerichtlich tätig wird.

Beratung (Beratungsmandant)

Im Rahmen der außergerichtlichen Beratung wird ein konkreter Fall bearbeitet. Die Beratung betrifft vor allem:

  • AGB-Gestaltung
  • Ausarbeitung eine Gutachtens
  • Ermittlung von Fristen
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • Prüfung und Beurteilung der Rechtslage sowie Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten
  • Vertragsauslegung

Nach der sorgfältigen Prüfung der vorgelegten Dokumentation und des geschilderten Sachverhalts erstellt der Rechtsanwalt ein individuelles Konzept bzw. entscheidet, ob die Angelegenheit weiter verfolgt werden soll oder nicht. Das Ergebnis teilt er dem Mandanten mit. Das weitere Vorgehen wird ebenfalls mit dem Mandanten abgesprochen. Falls der Mandant mit der Beratung zufrieden ist oder keine weiteren Schritte unternehmen will, ist der Fall an dieser Stelle beendet.

Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung ist mehr als interne Beratung. In den Rechtsstreitigkeiten , an denen mehrere Parteien beteiligt sind, kann man mit der internen Beratung nicht das angestrebte Ziel erreichen. Die außergerichtliche Vertretung in Form von Abmahnungen oder Mahnschreiben dient einer möglichst günstigen und schnellen Erledigung des Rechtsstreits und der Vermeidung einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung. Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung vertritt der Rechtsanwalt den Mandanten gegenüber der Gegenseite. Er organisiert alle erforderlichen Maßnahmen und führt mit dem Streitgegner die Korrespondenz. Die außergerichtliche Vertretung umfasst vor allem:

  • Anlage der Handakte
  • Aushandlung von Verträgen und außergerichtlichen Vergleichen
  • Durchsetzung von Forderungen
  • Einsichtnahme in amtliche Ermittlungsakten
  • Einholung von Registerauskünften
  • Erstellung von Schriftsätzen
  • Erstellung von Urkunden
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten oder Widerruf
  • Information durch den Mandanten
  • Mahnverfahren
  • Mahnung
  • Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen
  • Teilnahme an Besprechungen mit Mandant und Gegner
  • Vertretung gegenüber Behörden

Gerichtliche Vertretung

Haben außergerichtliche Instrumente keinen Erfolg gebracht, kann der Mandant seine Rechte klageweise geltend machen oder verteidigen. Die Gerichtliche Vertretung betrifft vor allem:

  • Anfertigung von Klageschriften
  • Klageerwiderungen
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren
  • Gerichtliche Vergleiche
  • Beweisaufnahmen
  • Einspruch gegen Versäumnisurteile
  • Gerichtliche Abwehrmöglichkeit bei Zwangsvollstreckung

Abschluss des Mandats und Vergütung

Nach dem Abschluss des Mandats erhält der Mandant eine Rechnung, in der die Kosten genau aufgeschlüsselt sind.